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  • SR
    „Ich übernehme Ihre Punkte und Ihr Fahrverbot“

    Führerscheinentzug wegen Kneipenschlägerei?

    Mit diesem Versprechen ködert ein Anbieter über das Internet seine verzweifelten Kunden und ist damit tatsächlich auch erfolgreich. Fraglich ist nun, ob derjenige, der auf das Angebot eingeht, strafbar ist. Von Interesse ist dabei vor allem § 164 II StGB.

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